Clean Room · BestandssystemeReverse Engineering endet bei der Interoperabilität
Wir analysieren ein Bestandssystem nur so weit, wie es für Interoperabilität nötig ist — bis dorthin reicht die gesetzliche Erlaubnis, und weiter gehen wir nicht. Ergebnis ist eine funktionale Spezifikation, kein abgeleiteter Code. Damit endet unsere Leistung; umgesetzt wird getrennt davon durch Ihr Team, einen Dritten oder einen Umsetzungspartner ohne Zugang zum Analysematerial.
Rechtliche Grundlage sind insbesondere § 69d Abs. 3 und § 69e UrhG sowie § 3 GeschGehG. Vor Projektbeginn prüfen wir Lizenz- und Vertraulichkeitsbedingungen und halten die Berechtigung schriftlich fest. Die freigegebene Spezifikation wird datiert eingefroren; Analysematerial bleibt in einem getrennten, zugriffsbeschränkten Bereich.
Clean-Room-Ablauf
AX-CR-02Übergeben wird ausschließlich die Spezifikation. Analysematerial verlässt den geschützten Bereich nicht und fließt in keine Umsetzung ein.